Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Veranstaltungstechnik

 

Express-Music – Inhaber Mike Seeger

 

Stand: 28. Juli 2026

 

1. Anbieter und Geltungsbereich

 

1.1 Anbieter und Vermieter ist:

 

Express-MusicInhaber: Mike Seeger Gutermuthstraße 49 59077 Hamm E-Mail: [email protected] Telefon: 0151 65198183

 

Nachfolgend „Express-Music“ oder „Vermieter“ genannt.

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Musik-, Licht-, Video- und Veranstaltungstechnik sowie Zubehör. Sie gelten außerdem für zusätzlich vereinbarte Leistungen wie Lieferung, Aufbau, Abbau oder Einweisung.

 

1.3 Die AGB gelten gegenüber Privatkunden, Unternehmen, Vereinen und sonstigen Organisationen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person beziehungsweise rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.4 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Express-Music in Textform bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

 

1.5 Der Abschluss eines Mietvertrags ist grundsätzlich nur mit volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen möglich.

 

2. Reservierungsanfrage und Vertragsabschluss

 

2.1 Die Darstellung des Equipments und der Mietpreise auf der Internetseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

 

2.2 Eine Reservierung über das Onlineformular, per E-Mail, telefonisch, über WhatsApp oder über eine andere Kontaktmöglichkeit ist zunächst eine unverbindliche Anfrage des Kunden.

 

2.3 Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Express-Music die Reservierung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail bestätigt. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere das reservierte Equipment, den Mietzeitraum, den Mietpreis, die Höhe der Anzahlung und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarte Leistungen.

 

2.4 Änderungen und Ergänzungen der Buchung sind nur wirksam, wenn sie von Express-Music in Textform bestätigt wurden.

 

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und Express-Music auf Fehler oder Abweichungen hinzuweisen.

 

3. Mietgegenstand und Leistungsumfang

 

3.1 Umfang und Beschaffenheit des vermieteten Equipments ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, dem Mietvertrag beziehungsweise der bei der Übergabe erstellten Equipmentliste.

 

3.2 Sämtliches Equipment bleibt während und nach der Vermietung Eigentum von Express-Music. Ein Verkauf oder Eigentumsübergang findet nicht statt.

 

3.3 Abbildungen auf der Internetseite können Zubehör oder Dekoration zeigen, die nicht automatisch Bestandteil des Mietumfangs sind. Maßgeblich ist ausschließlich das in der Auftragsbestätigung oder Equipmentliste aufgeführte Equipment.

 

3.4 Express-Music ist berechtigt, ein vereinbartes Gerät durch ein technisch und qualitativ vergleichbares Gerät zu ersetzen, wenn das ursprünglich reservierte Gerät unerwartet nicht verfügbar oder nicht einsatzfähig ist und der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

3.5 Ist kein gleichwertiger Ersatz vorhanden, wird der auf das nicht bereitgestellte Gerät entfallende Mietpreis erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

4. Mietzeit

 

4.1 Die Mietzeit beginnt und endet zu den in der Auftragsbestätigung oder im Mietvertrag genannten Zeitpunkten.

 

4.2 Eine Tagesmiete umfasst grundsätzlich einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

 

4.3 Der Wochenendtarif gilt grundsätzlich für den vereinbarten Zeitraum von Freitag bis Sonntag. Die konkreten Abhol- und Rückgabezeiten werden individuell vereinbart.

 

4.4 Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Express-Music möglich. Die Anfrage muss möglichst frühzeitig und vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erfolgen.

 

5. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro.

 

5.2 Soweit nichts anderes angegeben ist, beziehen sich die Mietpreise auf die reine Vermietung des aufgeführten Equipments. Lieferung, Aufbau, Abbau, Betreuung und sonstige Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurden.

 

5.3 Die Zahlung erfolgt im Voraus per Überweisung auf das von Express-Music mitgeteilte Konto.

 

5.4 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung zwischen 30 € und 100 € zu leisten. Die konkrete Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Umfang der Buchung und wird in der Auftragsbestätigung genannt.

 

5.5 Der verbleibende Mietpreis ist zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin, spätestens jedoch vollständig vor der Übergabe oder Lieferung des Equipments, zu bezahlen.

 

5.6 Eine Reservierung kann aufgehoben werden, wenn die vereinbarte Anzahlung trotz Fälligkeit und angemessener Zahlungserinnerung nicht geleistet wurde. Express-Music kann das Equipment in diesem Fall anderweitig vermieten.

 

5.7 Eine Kaution wird grundsätzlich nicht verlangt. Express-Music kann bei besonderen oder individuell vereinbarten Vermietungen eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt und in der Auftragsbestätigung festgehalten wird.

 

6. Stornierung durch den Kunden

 

6.1 Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Express-Music eingeht.

 

6.2 Bei einer Stornierung bis einschließlich acht Kalendertage vor Beginn der Mietzeit wird die vereinbarte Anzahlung als pauschalierter Ausgleich für den Reservierungs- und Bearbeitungsaufwand sowie die blockierte Verfügbarkeit des Equipments einbehalten.

 

6.3 Bei einer Stornierung ab sieben Kalendertagen vor Beginn der Mietzeit wird der vollständige vereinbarte Mietpreis fällig.

 

6.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Express-Music kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Express-Music muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des reservierten Equipments anrechnen lassen.

 

6.5 Express-Music bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

 

6.6 Gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt. Soweit bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten ergänzend die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular.

 

7. Abholung und Identitätsprüfung

 

7.1 Sofern keine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt die Abholung an der vereinbarten Abholstelle in Hamm.

 

7.2 Das Equipment muss grundsätzlich vom Auftraggeber persönlich abgeholt werden. Bei der Abholung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Bei einem Reisepass kann zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung verlangt werden.

 

7.3 Eine Abholung durch eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung von Express-Music möglich. Express-Music kann hierfür eine schriftliche Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Bevollmächtigten verlangen.

 

7.4 Das Equipment wird dem Kunden in einem funktionsfähigen und nach Möglichkeit geprüften Zustand übergeben. Der Kunde hat offensichtliche Schäden, Fehlmengen oder Funktionsstörungen unverzüglich bei der Übergabe anzuzeigen und dokumentieren zu lassen.

 

7.5 Mit der Übergabe gehen die Obhuts- und Sorgfaltspflichten für das Equipment auf den Kunden über.

 

8. Lieferung, Aufbau und Abbau

 

8.1 Lieferung, Aufbau und Abbau sind nicht automatisch im Mietpreis enthalten. Diese Leistungen werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und gegen Aufpreis erbracht.

 

8.2 Die vereinbarten Liefer- und Leistungsorte müssen zum vereinbarten Zeitpunkt frei und sicher zugänglich sein. Der Kunde hat Express-Music rechtzeitig auf Treppen, lange Transportwege, Zufahrtsbeschränkungen, fehlende Parkmöglichkeiten oder andere Erschwernisse hinzuweisen.

 

8.3 Bei vereinbartem Aufbau stellt der Kunde geeignete, sichere und ordnungsgemäße Stromanschlüsse in zumutbarer Nähe zur Verfügung.

 

8.4 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch unvollständige Angaben des Kunden, fehlende Zugänglichkeit oder nicht geeignete örtliche Bedingungen entstehen, können nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden.

 

8.5 Der Kunde ist für erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen des Eigentümers oder Veranstaltungsortes sowie gegebenenfalls notwendige behördliche Anmeldungen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

9. Pflichten des Kunden

 

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig, sachgerecht und ausschließlich entsprechend seiner vorgesehenen Verwendung sowie der erfolgten Einweisung und bereitgestellten Anleitung zu benutzen.

 

9.2 Das Equipment darf ohne vorherige Zustimmung von Express-Music nicht weitervermietet, verpfändet, verkauft, verändert oder dauerhaft mit anderen Gegenständen verbunden werden.

 

9.3 Der Kunde muss das Equipment vor Feuchtigkeit, Regen, übermäßiger Hitze, Frost, Verschmutzung, Stößen, Überlastung und dem Zugriff unbefugter Personen schützen.

 

9.4 Equipment, das nicht ausdrücklich für den Außeneinsatz freigegeben wurde, darf nur in trockenen und geeigneten Innenräumen betrieben werden. Bei ungeeigneter Witterung ist der Betrieb unverzüglich einzustellen.

 

9.5 Der Kunde sorgt während der gesamten Nutzung für eine geeignete und störungsfreie Stromversorgung. Er darf nur technisch geeignete und unbeschädigte Stromanschlüsse, Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabel verwenden.

 

9.6 Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht entfernt, überbrückt oder verändert werden.

 

9.7 Festgestellte Defekte, Fehlfunktionen, Beschädigungen oder ungewöhnliche Betriebszustände sind Express-Music unverzüglich mitzuteilen. Das betroffene Gerät darf bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden.

 

9.8 Reparaturen oder Veränderungen dürfen ausschließlich durch Express-Music oder eine von Express-Music beauftragte Fachkraft durchgeführt werden.

 

9.9 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Equipments die gesetzlichen Ruhezeiten, Lärmschutzvorschriften, Hausordnungen und sonstigen Vorschriften am Veranstaltungsort einhält.

 

10. Licht-, Laser- und Effekttechnik

 

10.1 Licht-, Laser-, Nebel- und Effektgeräte dürfen ausschließlich entsprechend der Einweisung, der Bedienungsanleitung und den geltenden Sicherheitsbestimmungen betrieben werden.

 

10.2 Lasergeräte dürfen niemals so aufgestellt oder ausgerichtet werden, dass Personen gefährdet werden können. Der direkte Blick in Laser-, LED- oder andere intensive Lichtquellen ist zu vermeiden.

 

10.3 Sicherheitsabstände, Montagevorgaben und Hinweise zur Aufstellung müssen eingehalten werden. Die Geräte sind gegen Umfallen und unbeabsichtigte Positionsveränderungen zu sichern.

 

10.4 Nebelmaschinen dürfen nur mit dem von Express-Music bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Fluid betrieben werden. Der Kunde hat vor der Nutzung zu prüfen, ob der Einsatz am Veranstaltungsort zulässig ist und ob Brandmelde- oder Rauchwarnanlagen ausgelöst werden könnten.

 

10.5 Eine Einweisung durch Express-Music entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, die Geräte verantwortungsvoll und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu verwenden.

 

11. Musiknutzung, GEMA und Streamingdienste

 

11.1 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob für seine Veranstaltung eine Anmeldung bei der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft erforderlich ist.

 

11.2 Anfallende GEMA-Gebühren oder sonstige Nutzungsentgelte sind nicht im Mietpreis enthalten und vom Kunden zu tragen.

 

11.3 Für die Nutzung von Spotify, Apple Music, YouTube Music, Amazon Music oder anderen Streamingdiensten benötigt der Kunde einen eigenen geeigneten Zugang sowie eine ausreichende Internetverbindung.

 

11.4 Express-Music übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Internetverbindungen, Mobilfunknetzen, Streamingdiensten oder kundeneigenen Smartphones, Tablets und Computern.

 

12. Rückgabe

 

12.1 Das Equipment ist vollständig, sauber, ordnungsgemäß verpackt und zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

 

12.2 Sämtliches mitvermietete Zubehör, insbesondere Kabel, Adapter, Akkus, Ladegeräte, Fernbedienungen, Taschen und Transportcases, muss ebenfalls zurückgegeben werden.

 

12.3 Die Entgegennahme bei der Rückgabe stellt noch keine Bestätigung der vollständigen Mangelfreiheit dar. Verdeckte Schäden oder Fehlmengen können nachträglich geltend gemacht werden, wenn Express-Music diese bei einer zeitnahen und ordnungsgemäßen Prüfung feststellt.

 

12.4 Der Kunde wird über festgestellte Schäden oder Fehlmengen möglichst kurzfristig informiert.

 

13. Verspätete Rückgabe

 

13.1 Wird das Equipment nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist Express-Music unverzüglich zu informieren.

 

13.2 Für jede ohne Zustimmung begonnene weitere Mietperiode kann erneut die für den ursprünglichen Mietzeitraum vereinbarte Gesamtsumme berechnet werden.

 

13.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Express-Music kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Express-Music muss sich ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Equipments anrechnen lassen.

 

13.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen des Ausfalls einer unmittelbar folgenden Vermietung, bleiben vorbehalten. Eine nachträgliche Zahlung verlängert den Mietvertrag nicht automatisch.

 

14. Reinigung

 

14.1 Das Equipment ist in einem üblichen, sauberen Zustand zurückzugeben.

 

14.2 Bei einer über das normale Maß hinausgehenden Verschmutzung, insbesondere durch Getränke, Lebensmittel, Wachs, Klebstoffe, Konfetti, starke Staubbelastung, Rauchablagerungen oder unsachgemäßen Außeneinsatz, wird eine Reinigungspauschale von 20 € berechnet.

 

14.3 Übersteigt der erforderliche Reinigungsaufwand die Pauschale erheblich, können nach vorheriger Dokumentation die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.

 

14.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Reinigungskosten entstanden sind.

 

15. Beschädigung, Verlust und Diebstahl

 

15.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust oder Diebstahl, soweit er oder eine Person, der er den Zugriff auf das Equipment ermöglicht hat, diese zu vertreten hat.

 

15.2 Von der Haftung ausgenommen sind normale, vertragsgemäße Abnutzung sowie Schäden, die bereits bei der Übergabe vorhanden und dokumentiert waren.

 

15.3 Bei reparierbaren Schäden sind die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten zu ersetzen. Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl ist der angemessene Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes beziehungsweise Zubehörteils zu ersetzen. Ein vorhandener Restwert wird angerechnet.

 

15.4 Der Kunde darf beschädigtes Equipment nicht eigenständig reparieren oder durch andere Geräte ersetzen.

 

15.5 Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen ist Express-Music unverzüglich zu informieren. Der Kunde muss den Vorfall außerdem unverzüglich bei der Polizei anzeigen und Express-Music eine Kopie der Anzeige beziehungsweise das Aktenzeichen zur Verfügung stellen.

 

15.6 Das Equipment ist während der Mietzeit nicht durch Express-Music gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zugunsten des Kunden versichert.

 

16. Technische Störungen

 

16.1 Der Kunde muss eine technische Störung unverzüglich melden und Express-Music die Möglichkeit geben, telefonisch zu unterstützen, den Fehler zu beheben oder – soweit verfügbar und zumutbar – ein Ersatzgerät bereitzustellen.

 

16.2 Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung, obwohl eine Behebung oder Schadensminderung möglich gewesen wäre, können Ansprüche des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein.

 

16.3 Liegt ein von Express-Music zu vertretender Defekt vor und kann kein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt werden, wird der Mietpreis für das betroffene Gerät angemessen reduziert beziehungsweise erstattet.

 

16.4 Störungen, die durch Bedienungsfehler, ungeeignete Stromversorgung, kundeneigene Geräte, fehlende Internetverbindung oder nicht kompatible Anschlüsse verursacht werden, gelten nicht als Mangel des vermieteten Equipments.

 

17. Haftung von Express-Music

 

17.1 Express-Music haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

17.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

17.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Express-Music.

 

17.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

 

18. Höhere Gewalt

 

18.1 Können vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.

 

18.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Verbote, erhebliche Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Epidemien oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.

 

18.3 Beide Parteien werden versuchen, eine zumutbare Ersatzlösung oder Terminverschiebung zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

19. Verbraucherstreitbeilegung

 

Express-Music ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt und wird daher nicht mehr verlinkt.

 

20. Datenschutz

 

20.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

 

20.2 Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Internetseite von Express-Music.

 

20.3 Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten können insbesondere zur Bearbeitung der Reservierung, Zahlungsabwicklung, Übergabe und Rückgabe sowie zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen verarbeitet werden.

 

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.

 

21.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

21.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamm als Gerichtsstand vereinbart.

 

22. Schlussbestimmungen

 

22.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Absprachen bleiben hiervon unberührt.

 

22.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

22.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.